Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen durch den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen Gebäudenetzes.
Die Förderung greift bei einer Komfortverbesserung und Energieeinsparung durch die Modernisierung Ihrer Heizungssteuerung mit einem modernen tekmar Steuersystem inkl. der Anbindung Ihrer Heizungssteuerung an den tekmar TAV-Server. Sie profitieren von erheblichen Energieeinsparungen und mehr Wärmekomfort durch die Einbeziehung von regionalen bzw. standortgenauen Wetterprognosen in Ihre Aufladesteuerung. Der tekmar Server ermöglicht Ihnen zudem die Fernüberwachung und Fernsteuerung der gesamten Anlage per Smartphone oder Tablet.
Für die Förderung gibt es grundsätzlich zwei Alternativen, einen Zuschuss für Wohngebäude im Rahmen des neuen Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), der beim Bafa beantragt werden kann, oder eine Reduzierung der Einkommensteuer nach §35c des Einkommensteuergesetzes bei selbst genutztem Wohneigentum. Für den Antrag beim Bafa ist die Unterstützung eines Energieberaters erforderlich, der Antrag nach §35c wird mit der Einkommensteuererklärung eingereicht und muss von Ihrem Fachinstallateur oder einem Energieberater bestätigt werden.
1. Anrechnung auf die
Einkommensteuererklärung
(§ 35c EStG) über einen Zeitraum von drei Jahren bei selbst genutztem Wohneigentum
Die Anrechnung von 20% der Investitionssumme auf die persönliche Einkommenssteuer erfolgt gestaffelt über drei Jahre (7% im ersten Jahr, 7% im zweiten Jahr, 6% im dritten Jahr).
So einfach geht’s:
Nach der Installation lassen Sie sich von Ihrem Fachinstallateur oder einem unabhängigen Energieberater eine Bestätigung ausstellen und reichen diese zusammen mit der Rechnung bei Ihrer nächsten Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Ein Musterformular für eine solche Bestätigung können Sie hier downloaden.
2. Zuschuss vom Bafa für Wohngebäude
Für Heizungsmodernisierer, die nicht auf die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung warten wollen, gibt es die Soforterstattung: Das Bafa erstattet 15 Prozent der förderfähigen Investition sofort nach Vorlage der Rechnung des Elektrofachbetriebs und anschließender Bewilligung der Förderung. Voraussetzung für dieses Fördermodell ist die Beantragung und Abwicklung durch einen Energieberater vor der Auftragsvergabe.
So einfach geht’s:
Sie lassen sich von Ihrem Elektroinstallateur ein Angebot für die Modernisierung Ihrer Heizungssteuerung mit einer modernen tekmar Steuerung erstellen. Dieses Angebot geben Sie einem Energieberater, den Sie mit der Zuschussbetreuung beauftragen.
Um Ihnen die Abwicklung mit einem Energieberater so einfach wie möglich zu machen, haben wir mit „Energiekonzepte Ruhr, Dipl.-Ing. Jörg Berresheim” ein Online-Formular vorbereitet, mit dem Sie Ihren Antrag stellen können.
Dieses Formular finden Sie hier:
www.energiekonzepte-ruhr.de/zuschuesse-beg
* Förderprogramme können sich jederzeit ändern. Dies betrifft unter anderem Intention, Zielgruppe, Fördergegenstand und Förderhöhe.
Flyer als PDF downloaden