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Erstattung durch die Einkommensteuererklärung (§ 35c EStG) über einen ­Zeitraum von drei Jahren bei selbst ­genutztem Wohneigentum

Die Rückzahlung von 20% der Investitionssumme erfolgt gestaffelt über drei Jahre (7% im ersten Jahr, 7% im zweiten Jahr, 6% im dritten Jahr).

So einfach geht’s:
Nach der Installation lassen Sie sich von Ihrem Fachinstallateur oder einem unabhängigen Energieberater eine Bestätigung ausstellen und reichen diese zusammen mit der Rechnung bei Ihrer nächsten Steuererklärung beim Finanzamt ein.


BESCHEINIGUNG DES AUSFÜHRENDEN FACHUNTERNEHMENS
zur Vorlage beim Finanzamt
Muster (PDF) downloaden


 

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